Rechtsprechung
LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der Grundsätze bzgl. des Erfüllungsorts i.R.e. Bauvertrags auf einen Vertrag über die Reparatur einer eingebauten Klimaanlage im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparatur einer Klimaanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Reparatur einer Klimaanlage: Gerichtsstand für die Werklohnklage am Ort der Anlage! (IBR 2010, 367)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.03.2009 - 49 S 139/09
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.11.2009 - 13 C 325/09
- LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
- LG Berlin, 11.03.2010 - 49 S 139/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85
Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, entspricht es daher der Natur des Schuldverhältnisses, dass die Parteien den gesamten das Bauwerk betreffenden Rechtsbeziehungen an diesem Ort erledigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002 - BGH NJW 1986, 935). - BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99
Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Auch die erstinstanzlich zitierte Entscheidung des BGH vom 07.12.2000, NJW 2001, 1936 stützt die hier vertretene Auffassung. - BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei …
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, entspricht es daher der Natur des Schuldverhältnisses, dass die Parteien den gesamten das Bauwerk betreffenden Rechtsbeziehungen an diesem Ort erledigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1Z AR 6/2002 - BGH NJW 1986, 935). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.11.2009 - 13 C 325/09
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparaturvertrag
Auszug aus LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.November 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 13 C 325/09 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Amtsgericht Tempelhof -Kreuzberg zurückverwiesen.